Ausbildungsvergütung

Während der Ausbildung erhalten die Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeschüler/innen eine Ausbildungsvergütung nach den Allgemeinen Vertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR).

Wohnen und Verpflegung

Wohnmöglichkeiten können im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Die Cafeteria sorgt mit großer Auswahl für das leibliche Wohl.

Dienstkleidung

Die erforderliche Dienstkleidung wird unentgeltlich gestellt und vom Krankenhaus gereinigt.