Finanzierung

Bei der Ausbildung zur Diätassistentin, zum Diätassistenten handelt es sich um eine Fachschulausbildung, eine Ausbildungsvergütung und eine Sozialversicherungspflicht ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz sind die Schüler/innen selber verantwortlich.

Auszubildende können eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetztes (BAFöG) beantragen. Zuständig ist die entsprechende Stadt- oder Kreisverwaltung.

Wohnen und Verpflegung

Wohnmöglichkeiten können im Wohnheim zur Verfügung gestellt werden. Die Cafeteria sorgt mit großer Auswahl für das leibliche Wohl.

Dienstkleidung

Die erforderliche Dienstkleidung wird unentgeltlich gestellt und vom Krankenhaus gereinigt.