Wenn Sie wieder nach Hause gehen

Den Zeitpunkt Ihrer Entlassung legt Ihre Klinikärztin/Ihr Klinikarzt in der Regel gemeinsam mit Ihnen fest. Nur Ihr medizinischer Ansprechpartner kann beurteilen, wann Ihr Heilungsprozess so weit fortgeschritten ist, dass eine Entlassung möglich ist.
Vorzeitige Entlassung oder Abbruch der Behandlung sind nur auf eigenes Risiko und gegen Ihre Unterschrift möglich.
Vor Ihrer Entlassung findet ein ausführliches Abschlussgespräch mit Ihrer Klinikärztin/Ihrem Klinikarzt statt. Dabei erhalten Sie Hinweise für zu Hause und einen (Kurz-) Entlassungsbericht für Ihren Haus- oder Facharzt.

Nichts vergessen?
Wenn Sie entlassen oder in ein anderes Krankenhaus bzw. eine Reha-Klinik verlegt werden, vergessen Sie bitte nicht, Ihre persönlichen Gegenstände und eventuell hinterlegte Wertsachen mitzunehmen.

Telefonkarte
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Telefonkarte zu entwerten und Pfand sowie ggf. Rückzahlungen am Automaten vor unserer Patientenverwaltung in der Eingangshalle entgegenzunehmen.

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Abmeldung/Eigenbeteiligung
Bitte melden Sie sich immer in unserer Patientenverwaltung (Eingangshalle) ab. Die Eigenbeteiligung für Ihren Klinikaufenthalt nehmen wir (bei gesetzlich versicherten Patienten) im Auftrag Ihrer Krankenkasse in bar oder per „ec-cash" entgegen und leiten diesen in voller Höhe an Ihre Krankenversicherung weiter.