Forschung & Klinische Studien

Es entspricht unserem Selbstverständnis als innovatives Krankenhaus der Schwerpunktversorgung, Ihnen in allen Bereichen eine optimale medizinische Versorgung zu bieten. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Teilnahme an Klinischen Prüfungen und Studien soweit es medizinisch sinnvoll und ethisch vertretbar ist. Unser zentrales Studienmanagement stellt sicher, dass Studien am St. Franziskus-Hospital Münster in allen Aspekten gesetzeskonform und im Sinne unseres Stiftungsleitbildes durchgeführt werden.

Das heißt für uns:

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (insb. Arzneimittelgesetz (AMG) / Medizinproduktegesetz (MPG) / Antikorruptionsgesetz)
  • Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen
  • Studien nur mit Zustimmung einer zugelassenen Ethik-Kommission
  • Studienvergütung, die Leistung und Gegenleistung angemessen berücksichtigt und keine unzulässigen Anreize schafft
  • Hervorragend geschultes ärztliches und medizinisch-pflegerisches Personal, das regelmäßig an Fortbildungen zur „Guten Klinischen Praxis“ (GCP) nach dem AMG und MPG teilnimmt

 

Wenn Sie als Patient an einer Studie im St. Franziskus-Hospital Münster teilnehmen möchten oder als Sponsor Interesse an der Durchführung einer Studie im St. Franziskus-Hospital haben, erhalten Sie weitere Informationen über unsere Studienkoordinatorin.

Silke Stille
Studienkoordinatorin

Tel.: 0251 935-4110
Fax: 0251 935-4442

silke.stille(at)sfh-muenster.de

Studien-Glossar

Studie ist nicht gleich Studie. Es gibt Studien, die gesetzlich vorgeschrieben sind und deren Teilnahme für Krankenhäuser verpflichtend ist. Hierzu zählen z. B. Studien nach den Vorgaben des Landeskrebsregistergesetzes. Auch zertifizierte Zentren wie das Brustzentrum, das Darmzentrum etc. müssen zum Erhalt der Zertifizierung nachweisen, dass sie an Studien teilnehmen. Darüber hinaus gibt es den Bereich der industriefinanzierten Studien, für deren Durchführung das Krankenhauns vergütet wird. 

Man unterscheidet

  • Klinische Studien nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Studien nach dem Medizinproduktegesetz (MPG),
  • epidemiologische Erhebungen (z.B. für das Krebsregister oder zur Qualitätskontrolle)
  • Anwendungsbeobachtungen (AWB) / Nicht-Interventionelle Studie (NIS)
  • sonstige Studien (z.B. eine interventionelle Studie zur Evaluierung einer neuen Operationstechnik, die einerseits nicht der Standardtherapie, andererseits aber in Hinsicht auf die Erfassung der Daten einer  Anwendungsbeobachtung entspricht)