Besuchsregelung Geburtshilfe
Die Geburt des eigenen Kindes ist einzigartig und eine sehr bewegende Erfahrung.
Aus diesem Grund gilt hier folgende Regelung:
Eine Bezugsperson darf im Kreißsaal bei der Geburt anwesend sein.
Voraussetzung: Die Begleitperson muss unabhängig vom Immunitätsstatus ein negatives Schnelltestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen. Direkt am St. Franziskus-Hospital befindet sich ein Testzentrum. Die Öffnungszeiten und Terminvergabe finden Sie hier. Außerhalb der Öffnungszeiten wird die Begleitperson im Kreißsaal getestet.
Auf der Wöchnerinnenstation dürfen die Patientinnen zeitlich unbegrenzt von mehreren Personen nacheinander besucht werden. Es darf jedoch jeweils nur eine Person anwesend sein. Geschwisterkinder dürfen zusätzlich zu einer erwachsenen Person zu Besuch kommen.
Alle Besucher müssen auch hier ein aktuelles negatives Schnelltestergebnis vorweisen (s.Infoseite) erbringen. Bei Geschwisterkindern gilt die Testpflicht ab sechs Jahren.
Hotline
Aufgrund der aktuellen Situation wurden folgende Telefon-Hotlines eingerichtet.
Werktags von 11 bis 12 Uhr
Geburtshilfe: 0251 935-3992
Gynäkologie. 0251 935-3919
Terminvergabe für Schwangeren-Sprechstunden
Mo.-Fr. 8 - 13 Uhr unter Tel.: 0251 935-5353
Digitaler Infoabend für werdende Eltern
Einblick in unsere Geburtshilfe und Kreißsäle
Da wir Sie derzeit aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht persönlich durch unsere Kreißsäle führen können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Kreißsäle virtuell zu besichtigen und sich im nachfolgenden Film einen Einblick über unsere Geburtshilfe zu verschaffen.
Video "Geburtshilfe im St. Franziskus-Hospital
Rufen Sie uns bei Fragen gerne an!
Häufig gestellte Fragen aus der Telefonsprechstunde
Darf eine Begleitperson zur Geburt mit ins Krankenhaus kommen?
Gibt es besondere Infos zur ambulanten Entbindung?
Gibt es die Möglichkeit des Familienzimmers?
Bleibt es bei meinem geplantem Kaiserschnitttermin?
Muss ich mich irgendwie speziell vorbereiten oder mich gesondert vorstellen?
Wenn es soweit ist....
Sie sollten zu uns kommen,
- wenn Sie regelmäßig Wehen spüren.
- wenn die Fruchtblase geplatzt ist oder beim Abgang von blutigem Schleim.
- immer wenn Sie nicht sicher sind, ob es Geburtswehen sind, die Sie spüren.
Für ganz Eilige haben wir unmittelbar vor dem Haupteingang „Storchen-Parkplätze“ reserviert.
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