Im Notfall 112 wählen

Im medizinischen Notfall erreichen Sie uns 24/7 über unsere Notaufnahme.
 

Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie den Notruf 112.
 

Bei nicht dringlichen Erkrankungen, planbaren Untersuchungen oder länger bestehenden Beschwerden sollten Sie sich zunächst an Ihre Hausarztpraxis oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden. So helfen Sie mit, die Notfallmedizin in der Notaufnahme für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten freizuhalten.

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Patienten + Besucher

St. Franziskus-Hospital Münster

"JA" zur Organspende

Im St. Franziskus-Hospital Münster setzen wir uns aktiv für Aufklärung und Transparenz rund um Organspende und Transplantation ein. In Deutschland warten über 8.000 schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Viele von ihnen sterben, weil es nicht genügend Spender:innen gibt. Dabei kann ein:e einzige:r Organspender:in bis zu sieben Menschenleben retten und vielen weiteren durch Gewebespenden helfen. Organspende ist freiwillig und gesetzlich genau geregelt. Entscheidend ist, dass Sie sich bewusst mit dem Thema auseinandersetzen und die persönliche Entscheidung festhalten – ganz gleich, ob Sie einer Spende zustimmen oder sie ablehnen.

Organspende-Register – was ist das eigentlich?


Seit März 2024 gibt es dafür das Organspende-Register – ein sicheres, digitales Angebot der Bundesregierung. Dort können Sie Ihre Entscheidung online dokumentieren und jederzeit ändern. Alternativ ist auch der klassische Organspendeausweis weiterhin gültig. Mit einer dokumentierten Entscheidung entlasen Sie im Ernstfall Ihre Angehörigen – und geben anderen Menschen die Chance auf Leben. 
Unsere Transplantationsbeauftragten stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Rechtliches & Kontaktmöglichkeiten

Rechtssicherheit bietet das Transplantationsgesetz, das der Bundestag und der Bundesrat in breitem Konsens verabschiedet haben und das am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten ist.

Seitdem gelten in der Bundesrepublik wie in den anderen europäischen Ländern auch klare gesetzliche Regelungen für die Organspende und die Organtransplantation.
Transplantationen lebenswichtiger Organe wie Herz, Leber oder Niere dürfen nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren wie z.B. bei unserem Kooperationspartner, dem Universitätsklinikum Münster, vorgenommen werden.

Kontakt des Transplantationszentrum Münster:
Organisationszentrale Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Straße 33,
Ebene 07 Ost,
Telefon-Hotline: 0251 83-47541
Email: TPZorga@ukmuenster.de

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Organspendeausweis


Der Organspendeausweis schafft Klarheit; nicht nur, um sich für die Organspende auszusprechen, sondern auch um ein klares Nein zur Organspende zu formulieren. Wenn er nicht vorliegt, müssen ansonsten im Fall eines Unfalls oder einer plötzlichen schweren Erkrankung die Angehörigen entscheiden. Der/Die Betroffene hat dann keine Möglichkeit mehr, sein Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen. Zudem entlastet der Ausweis die Angehörigen in einer bedrückenden Situation von einer schwerwiegenden Entscheidung. Damit Ihre nächsten Angehörigen Ihre persönliche Entscheidung kennen, ist es wichtig, dass Sie mit Ihnen darüber sprechen.

Organspendeausweise erhalten Sie im St. Franziskus-Hospital an der Information. Sprechen Sie das pflegerische oder ärztliche Personal an oder fragen Sie nach dem Sozialdienst.
 
Gerne schicken wir Ihnen den Ausweis im Scheckkartenformat zu: organspende@sfh-muenster.de

Führen Sie Ihren Organspendeausweis immer mit den Personalpapieren bei sich. Bei einem Unfall werden diese persönlichen Dokumente zuerst gesichtet, um ggf. Angehörige zu verständigen.