Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Mitarbeitervertretung (MAV) vertritt gegenüber dem Dienstgeber die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der St. Franziskus-Hospital GmbH. Sie besteht derzeit aus 19 Mitgliedern.
Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die Mitarbeitervertreter führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen und dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert, nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
Grundlagen
Grundlage der Tätigkeit der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wurde zunächst als Rahmenordnung für ein einheitliches Mitbestimmungsrecht von den deutschen Bischöfen verabschiedet. Auf dieser Grundlage wird die Rahmenordnung mit geringen Änderungen dann in allen Bistümern der Bundesrepublik Deutschland durch den jeweiligen Bischof als kirchlichem Gesetzgeber in Kraft gesetzt. Diese jeweilige MAVO des Bistums ist kirchenrechtlich verbindlich und stellt das Mitbestimmungsrecht für die kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums dar. Das Betriebsverfassungsgesetz hat im kirchlichen Bereich keine Gültigkeit.
Unabhängig von der Arbeitsbefreiung im notwendigen Umfang, z.B. für Sitzungen der MAV, stehen der Mitarbeitervertretung 8 Freistellungen von jeweils der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer oder eines Vollbeschäftigten zu. Welcher Mitarbeitervertreter freigestellt werden soll und in welchem Umfang, beschließt die MAV. Dienstgeber und Mitarbeitervertretung müssen sich über die Form der Freistellung einigen.


