Im Notfall 112 wählen

Im medizinischen Notfall erreichen Sie uns 24/7 über unsere Notaufnahme.
 

Bei lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie den Notruf 112.
 

Bei nicht dringlichen Erkrankungen, planbaren Untersuchungen oder länger bestehenden Beschwerden sollten Sie sich zunächst an Ihre Hausarztpraxis oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefon 116 117) wenden. So helfen Sie mit, die Notfallmedizin in der Notaufnahme für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten freizuhalten.

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Schwerbehindertenvertretung

Alle 4 Jahre wird ein/e Kollege/in als Vertrauensfrau/-mann der Schwerbehinderten gewählt (Schwerbehindertenvertretung). Wahlberechtigt sind alle schwer behinderten Mitarbeiter/-innen der Dienststelle. Der Dienstgeber hat keinen Einfluss auf die personelle Besetzung. Die Arbeit der Vertrauensfrau/des Vertrauensmannes geschieht ehrenamtlich und im Interesse aller behinderten Mitarbeiter.

Die Bedeutung der Vertrauensfrau / des Vertrauensmannes


Die Vertrauensfrau / der Vertrauensmann hat die Aufgabe, die Eingliederung Schwerbehinderter in die Dienststelle zu fördern und die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten. Dabei hat sie/er vor allem

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Dienstgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
  • Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen; es handelt sich hierbei um Maßnahmen, die mit der beruflichen Eingliederung und Beschäftigung Schwerbehinderter in Zusammenhang stehen,
  • Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegen zu nehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Dienstgeber auf eine Erledigung hinzuwirken.

Anregungen oder Beschwerden, die Sie dem Dienstgeber nicht persönlich vortragen möchten, sind bei der Vertrauensfrau / dem Vertrauensmann in guten Händen. Er/sie kann Ihre Angelegenheiten diskret beim Dienstgeber vertreten.

Eine weitere sehr wichtige Funktion der Schwerbehindertenvertretung ist Ihre Möglichkeit, bei Problemen oder Missverständnissen zu vermitteln. Kann sich z.B. ein Mitarbeiter mit dem Dienstgeber oder auch mit einem anderen Mitarbeiter in einer Angelegenheit nicht einigen, so kann die Vertrauensfrau / der Vertrauensmann auf Wunsch des Mitarbeiters als Nichtbetroffene vermittelnd eingeschaltet werden.